Absturzsicherung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf nur nach nachweislicher Unterweisung verwendet werden – in der Regel jährlich aufgefrischt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausrüstung bereitzustellen, zu prüfen und die Anwendung zu schulen.
PSAgA schützt nur, wenn sie richtig angelegt und im richtigen System verwendet wird. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangt eine Unterweisung vor der ersten Verwendung und in regelmäßigen Abständen – üblicherweise einmal jährlich.
Neben der Schulung müssen Ausrüstung und Anschlageinrichtungen jährlich geprüft werden. Wer eine PV-Anlage betreibt, kann beides bündeln. Mehr zu Pflichten und Normen im Beitrag Absturzsicherung am Dach: Pflicht & Prüfintervalle.
In der Regel jährlich. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellervorgaben.
Der Arbeitgeber stellt Ausrüstung und Unterweisung bereit – das ist Teil der Schutzpflichten.